info@gegentabak.de l Jetzt Spenden!

Alle Spendengelder dürfen ausschließlich im Sinne der Ziele von AGT verwendet werden, die Sie jederzeit hier einsehen können. Spenden sind ausschließlich an den Vereinsvorstand zu richten, der für die weitere Verteilung der Gelder verantwortlich ist.

Die korrekte Verteilung der Spendengelder wird von dem Kassenwart Titus Brinker aus dem Vereinsvorstand in Gießen vorgenommen und von der aktuell verantwortlichen Kassenprüferin Dr. Gabriela Krasteva geprüft.

Übersicht

Für 2011-2012 gestaltet sich die Verteilung wie folgt.

Lokalvorstände

Bei und nach der Gründung einer neuen Gruppe an einem neuen Universitätsstandort, erhält der aus Medizinstudenten bestehende Lokalvorstand unter Nennung der ersten betreuten Schule folgende finanzielle Unterstützung aus den Spendengeldern des Aufklärung gegen Tabak e.V.:

–          Einmalig 150 Euro für die Erstanschaffung der Unterrichtsmaterialien.

–          Jährlich 20 Euro für Druckkosten pro betreute Schule.

Eine Auflistung der Kosten können Sie hier einsehen.

Für zusätzliche Kosten im Sinne des Zweckes des e.V., kann per E-Mail ein begründeter Antrag an den Kassenwart gestellt werden.

Überschüssige Gelder müssen jährlich von dem lokal zuständigen Koordinator für Finanzierung an den Verein zurückgezahlt werden und über die Ausgaben muss jährlich ein Bericht erstellt werden, der dem Kassenwart des Vereins zuzusenden ist.

Vereinsvorstand

Der von dem Finanzamt Gießen als gemeinnützig anerkannte Aufklärung gegen Tabak e.V. wurde gegründet, damit Investoren Ihre Spenden von der Steuer absetzen können und damit wir die Möglichkeit haben, Neugründer von Lokalgruppen in der Startphase finanziell zu unterstützen.

Kassenwart/Vorstand: Titus Brinker (Medizinstudent, Justus Liebig Universität Gießen)

Kassenprüferin: Dr. Gabriela Krasteva (Institut für Anatomie und Zellbiologie, Gießen)

Der Kassenwart wird auf zwei Jahre Amtszeit zum Vorstand des Aufklärung gegen Tabak e.V. gewählt. Der/die Kassenwart/in protokolliert alle Umsätze und muss sich jährlich vor dem Finanzamt für die gemeinnützige Verwendung der Gelder verantworten. Die/der Kassenprüfer/in kontrolliert die korrekte Abrechnung zusätzlich am Ende jedes Abrechnungsjahres.

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