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Warum und wofür fallen Kosten bei der Durchführung der Seminare an?

Kosten fallen immer dann an, wenn wir die Durchführung des jeweiligen Seminars selber organisieren müssen und diese nicht anhand der angebotenen Instruktionen selber vor Ort ehrenamtlich organisiert wird.

Wir koordinieren viele AGT Seminare deutschlandweit von Gießen aus. Mit einem standardisiertem Anschreiben nehmen wir Kontakt zu den Schulen auf und bitten um Erlaubnis, das Seminar durchführen zu dürfen. Nach Zustimmung wird die Schule per Post mit den notwendigen Materialien ausgestattet und erhält von uns den vollständigen Ablaufplan zur eigenen Durchführung des Seminars. Sollte sich kein ehrenamtlich arbeitender Lehrer / Pädagoge der Schule zur ordnungsgemäßen Durchführung des Seminars finden, bezahlen wir die Arbeitszeit mit 25,- Euro die Stunde. In beiden Fällen stellen wir die qualitative Durchführung der Seminare durch das Rücksenden der Nachtests und der Evaluationsbögen sicher. So schließen wir eine ineffiziente Verwendung der Spendengelder aus. Spender dürfen die bevorzugten Schulen selber auswählen.

Sämtliche Kosten werden, sofern dies nötig ist, von uns (bzw. unseren Spendengeldern) übernommen.

Bei ehrenamtlicher Durchführung des Seminars durch einen Lehrer betragen die Gesamtkosten:

60 € für Ausstattungsmaterialien

+ 14 € für Versandkosten

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74 Euro pro Seminar

Bei vollständiger Kostenübernahme durch uns addiert sich der Stundenlohn der Lehrkraft (2*25 Euro) zum Gesamtbetrag:

124 Euro pro Seminar

Kosten fallen außerdem für die Internetseite, die Lagerung der Materialien und die Werbung an. Die Verwaltung und der Versand der Materialien werden wenn möglich ehrenamtlich durchgeführt. Bei starkem Zuwachs des Projektes kann es erforderlich werden bezahlte Arbeitskräfte hinzuzuziehen. Diese werden mit maximal 10 Euro pro Stunde vergütet.

Wer prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder?

Der Vorstand von AKG muss jährlich durch den Finanzprüfer Prof. Dr.   entlastet werden. Eine Übersicht über die im vorangegangenen Kalenderjahr getätigten Ausgaben und Einnahmen ist jährlich zu erstellen. Diese ist den Spendern auf schriftliche Nachfrage an die im Impressum hinterlegte Adresse innerhalb einer Frist von 14 Tagen zuzusenden.

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